Beim Vergabeverfahren der öffentlichen Ausschreibung, das bei Vergaben oberhalb der EU-Schwelle das offene Verfahren genannt wird, wird die Beschaffungsabsicht öffentlich bekannt gemacht und jeder Interessent kann ein Angebot abgeben.
Das Verfahren beginnt mit der Ausschreibung, auch Submission genannt. In der Ausschreibung fordert der Auftraggeber schriftlich auf, Angebote für die in der Ausschreibung genannten Lieferungen und Leistungen abzugeben. Die Ausschreibung wird veröffentlicht, also öffentlich bekannt gemacht.
Nach Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung werden den interessierten Unternehmen die Vergabeunterlagen zugesandt. Jeder Interessent kann ein Angebot abgeben (§ 9 UVgO). Nach Ablauf der Angebotsfrist prüft der öffentliche Auftraggeber zunächst die Eignung der bietenden Unternehmen.
Nach der Eignungsprüfung wird durch eine inhaltliche Wertung der eingegangenen Angebote das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Bei Vergaben im Oberschwellenbereich muss der öffentliche Auftraggeber vor Auftragserteilung alle Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, von dieser Entscheidung unterrichten. Diese haben dann Gelegenheit, einen Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen.