Bei einem nationalen Teilnahmewettbewerb vor Beschränkter Ausschreibung bzw. Freihändiger Vergabe, wie auch dem Nichtoffenen-, bzw. Verhandlungsverfahren der EU, werden Unternehmen öffentlich aufgefordert, ihre Teilnahme am Auftrag mit gegebenenfalls Referenzen und besonderen Eignungen zu bekunden. Der öffentliche Auftraggeber wählt demnach im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb eine bestimmte Anzahl von Bewerbern für die eigentliche Ausschreibung aus, denen er ausschließlich nach eingehender Prüfung die Vergabeunterlagen zur Abgabe von Angeboten übermittelt.