Der überkommene Ausdruck „Verdingungsordnung“ stand früher anstelle der heutigen Bezeichnung „Vergabeordnung“. Entsprechend wurden früher die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Verdingungsordnung für Bauleistungen genannt und die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Verdingungsordnung für Leistungen.
Ergänzung:
2016 ging die VOL/A in der Vergabeverordnung (VgV) und der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) über. Letztere tritt in den verschiedenen Bundesländern durch Landesgesetzgebungen sukzessive in Kraft. Die VOL/B ist weiterhin gültig.