Vergabe- und Vertragsordnungen (früher: „Verdingungsordnungen“) ergänzen und konkretisieren im Vergaberecht die Anforderungen an das Vergabeverfahren, die sich aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) ergeben.
Oberhalb der Schwellenwerte ist die VOB/A, 2.Abschnitt über den Verweis in § 2 Vergabeverordnung anzuwenden.
Unterhalb der Schwellenwerte sind die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) anwendbar. Unterhalb der Schwellenwerte verpflichten Landesministerien nachgeordnete Stellen zur Anwendung. Die VOL/A wird im Unterschwellenbereich durch die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ersetzt.