Der Begriff Verfahrensbeteiligte wird im Vergaberecht für verschiedene Personenkreise verwendet:
- Im Vergabeverfahren sind Beteiligte der öffentliche Auftraggeber / die Vergabestelle und der Bieter/der Bewerber.
- Im Vergabenachprüfungsverfahren im Rahmen des Rechtsschutzes im Oberschwellenbereich gem. § 162 GBW sind Verfahrensbeteiligte der Antragsteller, der Auftraggeber und die Unternehmen, deren Interessen durch die Entscheidung schwerwiegend berührt werden und die deswegen von der Vergabekammer beigeladen worden sind.