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VOF

Die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) ist mit dem Inkrafttreten der Vergabeverordnung (VgV) im April 2016 außer Kraft getreten.

In der VOF war für Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte das Vergabeverfahren für freiberufliche Leistungen, insbesondere Architekten- und Ingenieurleistungen geregelt. Die Regeln für das Vergabeverfahren zur Beschaffung freiberuflicher Dienstleistungen enthält nun die Vergabeverordnung (VgV). In der VgV Abschnitt 6 finden sich spezifische Regelungen für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen.

Vor 2016 - der Modernisierung des Vergaberechts - galt:

Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen öffentlicher Stellen unterliegen in allen Bereichen strengen Vorgaben. Auch für freiberufliche Leistungen ist eine eigene Ordnung, die VOF, aufgestellt worden. Die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen betrifft alle nicht beschreibbaren freiberuflichen Leistungen. Zu dieser Art von Leistung gehören die Architekten- oder Ingenieurleistungen und die künstlerischen Leistungen am Bau. Alle beschreibbaren freiberuflichen Leistungen hingegen werden nach der allgemeinen VOL ausgeschrieben. Reine Bauleistungen werden im Rahmen der VOB vergeben.
Vergabe von freiberuflichen Leistungen nach besonderen europaweiten Verfahren

Die Regelungen der VOF sind ab einem Auftragsvolumen von ungefähr 200.000 Euro oder ab einem größeren Auftragsvolumen, das in mehreren Teilen ausgeschrieben wird, zu beachten. Ein Teilauftrag eines Großauftrages muss mindestens einen Leistungsgegenwert von 80.000 Euro aufweisen. Die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen bestimmt, dass Aufträge mit dem genannten Auftragsvolumen europaweit ausgeschrieben werden müssen. Die VOF sieht das Verhandlungsverfahren oder den Planungswettbewerb vor. In der Regel steht der Planungswettbewerb für die hochwertigen Architektur- und Ingenieurleistungen auf dem Programm. Steht der Gewinner des Wettbewerbs nach der Ausschreibung fest, so beginnen die Verhandlungen mit den Architekten, Ingenieuren und Künstlern über die Details der konkreten Auftragsvergabe. In allen Verfahren erhält immer nur der beste Dienstleister, der formal korrekt am Wettbewerb teilgenommen hat, die Zusage für den Auftrag.
Schwellenwerte müssen beachtet werden

Aufträge, die unterhalb der festgelegten Schwellenwerte ausgeschrieben werden, dürfen freihändig erteilt werden. Doch angesichts der Höhe der Schwellenwerte sind diese Fälle selten im Segment der freiberuflichen Leistungen zu finden. Dennoch gelten auch bei einem niedrigen Auftragsvolumen strenge Regelungen. Neben der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen können die Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes von großer Bedeutung für öffentliche Auftraggeber innerhalb des Landes und auch innerhalb Europas sein. Die derzeit gültige Vergabeordnung ist aus dem Jahre 2009. Die erste Vergabeordnung trat im Jahre 1997 in Kraft. Auch die Vergabeordnung für die nicht beschreibbaren freiberuflichen Leistungen kennt wie die VOB die Segmente Dienstleistung und technische Spezifikationen. Die freiberuflichen Leistungen werden in vorrangige und nachrangige Dienstleistungen unterschieden. 

Ausschreibungen und eVergabe
beim Deutschen Ausschreibungsblatt

Seit 1954 wird das Deutsche Ausschreibungsblatt von öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftraggebern als Medium zur bundesweiten Bekanntmachung von Ausschreibungen genutzt. Ob Print oder Online - wir veröffentlichen aktuelle Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen.

Neben Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden informieren Flughäfen, Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen sowie weitere Institutionen im Deutschen Ausschreibungsblatt – vormals Bundesausschreibungsblatt – über ihre Ausschreibungen oder Verkaufs- und Verpachtungsangebote. Es werden nationale sowie europaweite Ausschreibungen bekannt gegeben.

Neben der zentralen Bekanntmachungsplattform stellt das Deutsche Ausschreibungsblatt auch die eVergabe bereit. Unter Angabe der Vergabenummer können Sie hier auch direkt Ihre Vergabeunterlagen herunterladen

Nehmen Sie Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie.
Hotline für Unternehmen

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