Zur Unterzeichnung eines digitalen Angebotes mit einer qualifizierten elektronischen Signatur benötigt der Bieter eine entsprechende Signaturkarte und ein Kartenlesegerät sowie eine passende Software. Mit den üblichen Prozeduren (PIN-Eingabe) kann der Bieter somit ein rechtsgültiges Angebot signieren und bei der Vergabestelle digital einreichen.
Die Bundesnetzagentur stellt eine Auflistung über qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter zur Verfügung, die für das Ausstellen qualifizierter Zertifikate für elektronische Signaturen die Qualifikation erhalten haben.
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