Bitte beachten Sie:
Dieser Beitrag entspricht nicht mehr der aktuellen Rechtslage. Der aktuellen Rechtslage entspricht der Glossarbeitrag Direktauftrag
Für Leistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von € 500,00 ohne Umsatzsteuer kann der Direktkauf genutzt werden. Hiernach können Leistungen unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne ein Vergabeverfahren angeschafft werden vgl. § 3 Abs. 6 VOL/A. Die formalen Anforderungen an die freihändige Vergabe nach § 3 Abs. 1 VOL/A finden keine Anwendung.