In Ex-Ante Ausschreibungen, bzw. Ex-Ante Veröffentlichungen können sich Unternehmen über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb vorab informieren.
Nach § 19 Abs. 5 VOB/A informieren die öffentlichen Auftraggeber fortlaufend Unternehmen auf Internetportalen oder in ihrem Beschafferprofil über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert von € 25.000,00 ohne Umsatzsteuer.