Was ist eine Ex-Ante Ausschreibung?
Der Begriff „Ex-Ante“ bedeutet im Voraus. Im nationalen Vergaberecht ist die Ex-Ante Ausschreibung eine Bekanntmachung, die vorab die Rahmenbedingungen eines geplanten Auftrags beschreibt.
Sie informiert über beschränkte Ausschreibungen für einen ausgewählten Bieterkreis sowie potenzielle Auftragnehmer.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Ausschreibungen auf Internetportalen oder in seinem Beschafferprofil zu veröffentlichen.
Die gesetzliche Grundlage für die Veröffentlichungspflicht findet sich in §20 Abs. 4 VOB/A.
Inhalte einer Ex-Ante Ausschreibung
Die Inhalte von Ex-Ante Ausschreibungen sind einheitlich und sollen transparent und informativ für die Bieter sein.
Hier sind die wesentlichen Inhalte einer Ex-Ante Ausschreibung:
- Angaben zum Auftraggeber (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail)
- Beschreibung des Auftrags (Bau-, Liefer- oder Dienstleistung)
- Ort des Auftragsgegenstandes (Erfüllungsort)
- Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung (Mengenangaben, Spezifikationen)
- Voraussichtlicher Leistungszeitraum (genauer Zeitpunkt, Zeitspanne)
Voraussetzung und Ablauf einer Ex-Ante Ausschreibung
Voraussetzungen
Die Ex-Ante Ausschreibung erfolgt unter bestimmten Bedingungen:
- Der Auftraggeber beabsichtigt eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen. Ohne vorherige Ex-Ante Ausschreibung darf diese nicht veröffentlicht werden.
- Gemäß §20 Abs. 4 VOB/A muss die Ex-Ante Ausschreibung veröffentlicht werden, wenn der voraussichtliche Auftragswert 25.000 € netto übersteigt.
Für den Zeitraum der Veröffentlichung gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. In der Praxis wird oft eine Frist von 10 Kalendertagen angesetzt, die variieren kann. Diese Frist orientiert sich an den Regelungen der europäischen Vorinformation, die das Pendant zur Ex-Ante Ausschreibung ist.
Ablauf einer Ex-Ante Ausschreibung
In diesem Sinne findet bei Ex-Ante Ausschreibungen kein Vergabeprozess statt.
- Es werden keine Ausschreibungsunterlagen erstellt.
- Eine Bewerbung auf die Veröffentlichung ist nicht möglich.
Dennoch besteht eine Veröffentlichungs- und Dokumentationspflicht.
Potenzielle Auftragnehmer haben die Möglichkeit, sich in eine Präqualifikationsliste aufnehmen zu lassen, um bei zukünftigen Ausschreibungen berücksichtigt zu werden.
Vorteile einer Ex-Ante Ausschreibung
- Erhöhung der Transparenz bei beschränkten Ausschreibungen: Die Veröffentlichung verringert das Risiko von Korruption
- Chancengleichheit: Potentielle Bieter können sich für zukünftige Projekte qualifizieren.
- Förderung des Wettbewerbs: Eine breite Informationsbasis stärkt die Wettbewerbsfähigkeit
Unterschied Ex-Ante und Ex-Post Ausschreibung
Während die Ex-Ante Ausschreibung Informationen über geplante Vergaben bereitstellt, dient die Ex-Post Ausschreibung der Veröffentlichung von Details über bereits vergebene Aufträge.