In Ex-Post Ausschreibungen, bzw. Ex-Post Bekanntmachungen können sich Unternehmen nachträglich über die erfolgte Auftragsvergabe in Vergabeverfahren der Freihändigen Vergabe oder Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb informieren.
Nach § 20 Abs. 3 VOB/A hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise, z.B. auf Internetportalen oder in seinem Beschafferprofil zu informieren, wenn bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert € 25.000,00 ohne Umsatzsteuer, oder bei Freihändigen Vergaben der Auftragswert € 15.000,00 ohne Umsatzsteuer übersteigt. Diese Informationen werden sechs Monate vorgehalten und müssen folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Auftraggebers, gewähltes Vergabeverfahren, Auftragsgegenstand, Ort der Ausführung und Name des beauftragten Unternehmens.