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Zuschlagserteilung

Gemäß der VOB und VOL ist über die Zuschlagserteilung zu informieren, wenn bei Beschränkten Ausschreibungen sowie Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb ein Auftrag vergeben wurde. Diese Informationen müssen für die Dauer von sechs Monaten (VOB), bzw. drei Monaten (VOL) auf einem frei zugänglichen geeigneten Medium vorgehalten werden und bestimmte Angaben über den vergebenen Auftrag enthalten.

Bei VGV (EU-Ausschreibungen) ist zwingend ein "Vergebener Auftrag" über die Zuschlagserteilung erforderlich.

Ergänzung zur VOL/A:

Es gilt jetzt der § 46 UVgO Unterrichtung der Bewerber und Bieter:

Absatz 1 entspricht im Wesentlichen § 62 Absatz 1 VgV. Im Vergleich zum bisherigen § 19 Absatz 1 VOL/A wird die Ex-Post-Informationspflicht des Auftraggebers geteilt: In einem ersten Schritt muss er jeden Bewerber und Bieter über die Zuschlagserteilung informieren. Nur auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters (dann aber unverzüglich und spätestens innerhalb von 15 Tagen) muss er auch die Gründe für die Ablehnung des Angebots darlegen sowie weitere Informationen übermitteln.

 

 

Ausschreibungen und eVergabe
beim Deutschen Ausschreibungsblatt

Seit 1954 wird das Deutsche Ausschreibungsblatt von öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftraggebern als Medium zur bundesweiten Bekanntmachung von Ausschreibungen genutzt. Ob Print oder Online - wir veröffentlichen aktuelle Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen.

Neben Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden informieren Flughäfen, Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen sowie weitere Institutionen im Deutschen Ausschreibungsblatt – vormals Bundesausschreibungsblatt – über ihre Ausschreibungen oder Verkaufs- und Verpachtungsangebote. Es werden nationale sowie europaweite Ausschreibungen bekannt gegeben.

Neben der zentralen Bekanntmachungsplattform stellt das Deutsche Ausschreibungsblatt auch die eVergabe bereit. Unter Angabe der Vergabenummer können Sie hier auch direkt Ihre Vergabeunterlagen herunterladen

Nehmen Sie Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie.
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